ECE-R65 Klasse I & Klasse II

Diese Zulassung gilt für Rundumleuchten, Leuchtbalken und LED Blitzmodule und ist im europäischen Straßenverkehr vorgeschrieben. Im Umkreis von 20m um das Fahrzeug muss die Warneinrichtung 360° sichtbar sein. Klasse I ist der gängige Standard und bei Klasse II sind die Mindestanforderungen an die Lichtstärke 2,4mal höher und es muss 2 Intensitätsstufen geben.

Die Kennzeichnung erfolgt durch ein „E“, gemeinsam mit einer Zahl im Kreis und der Kennzeichnung, beginnend mit „T“ (360°), „HT“ (180°) oder „X“ (gerichtet). Danach kommt ein Buchstabe für die Farbe „A“ (gelb) oder „B“ (blau) und dann 1 (Klasse I) oder 2 (Klasse II). Danach kommt die Prüfnummer, die auch auf dem Zertifikat angeführt werden muss.