Was ist die ECE-R112 Zulassung?
Diese Zulassung gilt für Fernlichtschweinwerfer. Es dürfen immer nur 2Paar am Fahrzeug gleichzeitig leuchten, bzw. müssen sie bei aktiviertem Abblendlicht deaktiviert werden.
Die Kennzeichnung erfolgt durch ein „E“, gemeinsam mit einer Zahl im Kreis der zugehörigen Prüfnummer, beginnend mit „HR“ (nur Fernlicht, HC/R Fernlicht und Abblendlicht) und der Referenzzahl. Diese darf in Summe (alle gleichzeitig aktivierten Fernlichtscheinwerfer) max. 100 betragen. Hat der Scheinwerfer noch zusätzlich ein Begrenzungslicht (Standlicht) muss die Kennzeichnung „A 02“ angeführt sein.