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Informationen für ECE-Zulassungen und Ihre Bedeutung: ECE-R65, ECE-R10, CISPR25, ECE-R23, ECE-R112

ECE-R65 ECE-R65 Zulassung

Rundumleuchten, bzw. Leuchtbalken dürfen nur dann im europäischen Straßenverkehr eingesetzt werden, wenn sie die ECE-R65 Zulassung erfüllen. Die Kennzeichnung erfolgt mit einem großen „E“ und einer Zahl im Kreis, sowie der zugehörigen Prüfnummer. Die Leuchte muss am Fahrzeug so angebracht werden, dass in einem Umkreis von 20m aus jeder Position rund um das Fahrzeug das Warnsignal zu erkennen ist. Ist dies nicht möglich, müssen zusätzliche Warnsysteme (Rundumleuchten, Leuchtbalken, LED Blitzer) angebracht werden. Bei dieser Zulassung unterscheiden wir Klasse 1 (1 Intensitätsstufe) und Klasse 2 (2 Intensitätsstufen). Klasse 2 Produkte sind 2,4mal leuchtstärker und können bei Nacht reduziert werden.

ECE-R10

Die ECE-R10 Zulassung beschreibt die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von Produkten. Es müssen sowohl die Störaussendung, als auch die Störempfänglichkeit dieser Produkte in gewissen Grenzbereichen liegen. Die Kennzeichnung erfolgt mit einem kleinen „e“ und einer Zahl im Kreis. Alle elektrischen Produkte, welche an Kraftfahrzeugen angebracht werden, benötigen die ECE-R10 Zulassung oder CISPR 25. Bei Rundumleuchten, Leuchtbalken und LED Blitzern erlaubt allein die Zulassung ECE-R10 nicht die Verwendung an Kraftfahrzeugen. Hierzu bedarf es zusätzlich der ECE-R65 Zulassung.

CISPR25

Die CISPR25 ist ein internationaler Prüfungsstandard für elektronische Bauteile in Fahrzeugen, motorbetriebene Maschinen, Boote, usw. Sie legt Grenzwerte und Messverfahren der Funkstöreigenschaften fest, die für den Schutz von an Bord befindlichen Empfängern wie Radio, Funk, … usw. sorgen. Eine Kennzeichnung auf den Produkten ist aufgrund der begrenzten Labelgröße nicht möglich, Zertifikate sind auf Anfrage verfügbar.

ECE-R23 Zulassung

Zulassung für Rückfahrscheinwerfer. Diese ist auch notwendig für LED Arbeitsscheinwerfer, die als Rückfahrscheinwerfer eingesetzt werden. Die Kennzeichnung erfolgt mit dem Typ Prüfzeichen „00AR“, einem großen „E“ und einer Zahl im Kreis, sowie der Prüfnummer. Die Aktivierung darf nur bei eingelegtem Rückwärtsgang erfolgen. Der Anbau zusätzlicher Rückfahrscheinwerfer ist hinten oder seitlich am Fahrzeug möglich.

ECE-R112 Zulassung

Zulassung für Fernscheinwerfer. Die Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur entweder gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein. Sind zwei zusätzliche Scheinwerfer für Fernlicht angebaut, dann dürfen nicht mehr als 2 Paar gleichzeitig leuchten. Beim Abblenden müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig erlöschen.
Die Kennzeichnung erfolgt mit einem großen „E“ und einer Zahl im Kreis, sowie einer Prüfnummer und einer Referenzzahl. Die Summe der Referenzzahlen aller einschaltbaren Fernscheinwerfer darf nicht größer als 100 sein.