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Da das menschliche Ohr Schall in einem riesigen Lautstärkeumfang wahrnimmt, ist es sinnvoll, den Schallpegel in einer logarithmischen Maßskala zu messen: nämlich in Dezibel (dB).

Die Hörschwelle ist als 0 dB definiert und der Schallpegel, bei dem die Schmerzgrenze erreicht wird, liegt bei 130 dB. Bei dieser Maßskala beträgt der Hintergrundgeräuschpegel1 tagsüber auf dem Land 45 dB(A), auf einer stark befahrenen Autobahn ca. 65 dB(A). Ein Presslufthammer erzeugt ungefähr 100 bis 110 dB(A) in 1 m Abstand. Beim Festlegen der Lautstärke eines akustischen Alarms müssen vier Faktoren berücksichtigt werden:

 

  • Gemäß DIN 33404 sind 10 dB die Mindestlautstärke für eine eindeutige akustische Wahrnehmung.
  • Der Schallpegel fällt um 6 dB, wenn der Abstand zur Schallquelle² verdoppelt wird. lm Diagramm ist ein Beispiel eines Rückfahrwarnhorns dargestellt, das einen Schallpegel von 97 dB bei 1 m erzeugt (dh.: es werden 97 dB in 1m Abstand vom Horn gemessen).
  • Das menschliche Ohr nimmt verschiedene Frequenzen unterschiedlich wahr. Die mit (A) bewerteten dB-Werte berücksichtigen des unregelmäßige Frequenzverhalten des menschlichen Ohrs, weshalb die meisten Hersteller von akustischen Alarmanlagen die Leistungsstarke in dB(A) bei 1 m angeben.
  • Bei einer Erhöhung der Ausgangsleistung um 10 dB wird die doppelten Lautstarke³ wahrgenommen.

 

1. Hintergrundgeräuschpegel: Das Hintergrundgeräusch wird als allgemeiner Pegel gemessen und muss deshalb in einem entsprechenden Abstand zu allen Schallquellen gemessen werden, damit auch wirklich ein Mittelwert erfasst wird (und keine Quelle dominiert)

2. Schallquelle: Eine Schallquelle ist laut Definition klein im Verhältnis zum Abstand zum Emfänger (z.B. Rückfahralarm)

3. Lautstärke: Dabei handelt es sich um eine subjektive Messung mit Personen. Eine Erhöhung des Schallpegels um 2dB wird gerade noch wahrgenommen, während eine Erhöhung um 10dB von den meisten Personen als ein Verdoppeln der Lautstärke empfunden wird.